PROBERAUM NUTZUNG

BEIBLATT ZUR WORKSTATION MITGLIEDSCHAFT NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

  • Die Workstation Innsbruck ist ein offiziell eingetragener Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, MusikerInnen und Bands Proberäume zur Verfügung zu stellen.
  • Die Miete und Betriebskosten der Räumlichkeiten, sowie die infrastrukturelle Weiterentwicklung, werden zum einen durch Subventionen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol und zum anderen Teil durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt.
  • Administration, Umbauten und Veranstaltungen erfordern immer wieder größtenteils unentgeltlichen Einsatz der Mitglieder. Mitglied ist, wer Mitgliedsbeitrag bezahlt.
  • Die Workstation ist auf Grund der hohe und immer wieder wechselnden Mitgliederzahl nicht versicherbar. Die Workstation kann aus diesem Grund keine Haftung für Sach- und Personenschäden übernehmen,
  • Die Mitgliedschaft für Minderjährige unter 18 Jahren muss durch die Unterschrift eines erziehungsberechtigten bestätigt werden.

 


 

Workstation Proberäume sind Arbeitsräume für Musiker die wirklich an ihrem musikalischen Projekt arbeiten wollen, das heißt :

 

  • Die Proberäume sind keine Partyräume.
  • Leere Flaschen, Dosen und sonstiger Müll haben in den Proberäumen nichts zu suchen.
  • Überquellende Müllsäcke gehören in die Müllcontainer im Müllhaus gegenüber der Workstation im Hof hinter dem Spielplatz.
  • Die Proberäume sind Nichtraucher Räume !
  • Wer Equipment (Verstärker / Schlagzeug usw.) von anderen benutzt , hat dieses mit dem jeweiligen Besitzer vorher abzuklären.
  • Die Eingangstüre der Workstation muss nach betreten immer geschlossen werden. 
    Wir hatten in der Vergangenheit einige Diebstähle die auf die nicht geschlossene Eingangstüre zurückzuführen waren.
  • Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Fakten zur Kenntnis nehmen und mit der Mitgliedschaft einverstanden sind.